Geht es nach dem Willen der christlichen Volkspartei (CVP) und der schweizerischen Volkspartei (SVP), sollen in der Schweiz von der Krankenkasse künftig keine Kosten für Abtreibungen mehr übernommen werden. So lautet zumindest das gesteckte Ziel der jüngst einberufenen Volksinitiative der beiden Parteien. Die für eine solche Initiative benötigten Unterschriften haben die Parteien bereits am 30. Juni 2014 eingereicht, berichtet die "Neue Zürcher Zeitung" mit Verweis auf die SDA.
Initiative: Die Krankenkasse solle keine Abtreibungen mehr finanzieren. (Bild: © idesign2000 - Fotolia.com)
Eine Schwangerschaft sei keine Krankheit
Die Befürworter der Initiative betonen vor allem, dass es sich bei den genannten Plänen nicht um eine Entlastung der Krankenkasse geht, sondern um ein "bewussteres Sexualleben". Nach dem jetzigen Stand der Dinge, würden vor allem Jugendliche zu "verantwortungslosen sexuellen Aktivitäten" neigen. Elvira Bader, Nationalrätin der christlichen Volkspartei, verweist zudem auf in den USA durchgeführte Untersuchungen, die gezeigt hätten, dass die Zahl der Abtreibungen signifikant sinke, wenn sie selbst bezahlt werden müssten. Zudem betonte Peter Föhn, amtierender Nationalrat der SVP, dass es sich bei einer Schwangerschaft und einer daraus resultierenden Abtreibung nicht um eine Krankheit handelt.
Die Aufnahme in den Leistungskatalog der Krankenkasse sei somit nicht gerechtfertigt. Ganz absprechen möchte man den Frauen eine Abtreibung selbstverständlich nicht. Eine optionale Zusatzversicherung soll die Kosten im Bedarfsfall übernehmen, muss jedoch vorher abgeschlossen werden. Immerhin, im Fall von ungewollten Schwangerschaften durch Vergewaltigung oder bei lebensbedrohlichen Umständen werden die Kosten auch bei erfolgreicher Abstimmung weiterhin übernommen.
Soll die Krankenkasse die Kosten für Abtreibungen weiter übernehmen? (Bild: © Marco2811 - Fotolia.com)
Bisherige Regelung
Bisher sieht das Gesetz vor, dass eine Frau innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen selbst entscheiden darf, ob sie ein Kind austragen möchte. Die Kosten werden bei einer Abtreibung in vollem Umfang übernommen. Nach dieser Frist ist ein Abbruch noch möglich, darf aber nur bei starken Gesundheitsrisiken durchgeführt werden. Auch minderjährige Frauen haben ein Anrecht auf einen Schwangerschaftsabbruch, müssen allerdings bis zu einem Alter von 16 Jahren an einem obligatorischen Beratungsgespräch teilnehmen. Trotz der Empfehlung eines offenen Dialogs haben Eltern hierbei kein Mitspracherecht.
Nicht das erste Mal
Für viele kommt die Einreichung einer neuerlichen Volksinitiative bezüglich einer Übernahme der Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen durch die Krankenkasse wohl wenig überraschend, haben die Vertreter der Volksparteien doch schon Anfang des Jahres 2014 einen ähnlichen Gesetzesentwurf vorgelegt. Dieser wurde im Februar mit einer deutlichen Mehrheit von 70 % abgelehnt. Besonders für die Gegner der Initiative, die Vereinigung der Berufsfachleute für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch sowie die SP Frauen, ist ein solches Verhalten unverständlich. Man befürchtet sogar eine Steigerung nicht fachgerecht durchgeführter Abtreibungen sowie einen Anstieg ungewollt geborener Kinder, sollte sich die Initiative durchsetzen, was sogar zu höheren Kosten führt als sich durch die Massnahme letztendlich einsparen lässt. Zudem betont die SP Frauen in einer offiziellen Mitteilung, dass die Gesundheit nicht vom Portemonnaie abhängen dürfte. Nicht bekannt ist, ob hinter der Initiative parteipolitische Hintergedanken stecken. Sowohl Peter Föhn als auch Elvira Bader kommentierten auf Anfrage der NZZ, dass die Initiative ohne Wissen der Parteileitung lanciert wurde.
Publi-Artikel