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Donnerstag, 30. April 2015 05:05

Schweizer Sozialstaat macht es möglich: Prämienverbilligung höher als der Beitrag selbst

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Für Tausende Schweizer in allen Kantonen ist die Prämienverbilligung als finanzielle Hilfe bei der Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge eine wertvolle Hilfe. Personen mit einem geringen Einkommen wäre es ohne sie kaum möglich, sich abzusichern und die fortlaufenden Kosten für den eigenen Gesundheitsschutz zu bewältigen.


Für viele Schweizer die Prämienverbilligung bei der Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge eine wertvolle Hilfe. (Bild: © racorn-shutterstock.com)


Dieses typisch schweizerische Modell hat eine Kehrseite, welche immer häufiger in die Kritik gerät und in vielen Fällen als echtes Prämiengeschenk bezeichnet werden kann. Nach der aktuellen Regelung ist es möglich, dass Versicherte durch die Prämienverbilligung mehr Zuschüsse erhalten, als sie monatlich für die Zahlung ihrer Beiträge der Krankenkasse aufbringen müssen.

Profitieren vom Sozialstaat

Im Rahmen ihres Jahresabschlusses haben alle grossen Krankenkassen entsprechende Fälle präsentieren können, bei denen für Mitglieder eine Gratis-Versicherung vorliegt und zudem attraktive Jahresprämien gewährt werden. Es handelt sich hierbei nicht nur um wenige Rappen, das jährliche Volumen beträgt in einzelnen Fällen 2.500 bis zu 5.000 Franken. In diesen Dimensionen profitieren natürlich nur wenige Personen vom Schweizer Sozialstaat, doch vielen Kritikern des Prinzips ist alleine die Möglichkeit hierzu ein Dorn im Auge. Von der Regelung betroffen sind keine Personen mit individueller Prämienverbilligung, vielmehr lässt nur das System mit Ergänzungsleistungen einen entsprechenden Missstand zwischen Prämien und Ausgaben zu.

Die Abrechnungspraxis ist hierfür der Grund, die bei der Gewähr der Prämienverbilligung vorherrscht. Alleine die Kantone haben bei der individuellen Regelung ein Mitspracherecht in der Höhe, weshalb diese stets in das Verhältnis zu den aktuellen Beitragshöhen einer Krankenkasse gesetzt werden können. Dass in Einzelfällen die maximale Prämienverbilligung über dem Niveau eines Beitrags liegt, ist hierbei nicht ausgeschlossen, jedoch extrem unwahrscheinlich. Anders sieht es bei vom Bund festgelegten Ergänzungsleistungen aus, die den durchschnittlichen Beitragsprämien der Gemeinde oder des Kantons entsprechen müssen. Und da die Durchschnittsprämie in vielen Fällen logischerweise über der tatsächlichen Prämie liegt, profitiert der jeweilige Versicherte finanziell hiervon.

Millionenhöhe: Zusätzliche Ausgaben der Krankenkassen

Das Problem einer zu hohen Prämienverbilligung im Vergleich zum Beitrag ist nicht neu, über die letzten Jahre wurde die Grössenordnung des Problems jedoch erst richtig erfasst. Vor allem grosse Krankenversicherer sind in der Lage, umfangreiche statistische Auswertungen ihrer Mitglieder vorzunehmen und somit Summen für diesen Missstand zu benennen. Die CSS gab beispielsweise an, überschüssige Subventionen im Umfang von neun Millionen Franken gezahlt zu haben, auch die Helsana schätzte einen Umfang von neun bis zehn Millionen ab. Bezieht man sämtliche Krankenkassen in die Rechnung ein, dürfte das Volumen bei über 50 Millionen Franken liegen.

In den Augen der Kritiker gibt es für die Erstattung von Ergänzungsleistungen gleich eine doppelte Bevorteilung, die möglicherweise nicht mehr lange im System bestehen bleibt. Einerseits übernimmt der Kanton die komplette Prämie für die meisten Versicherten, ausserdem profitieren diese durch die Prämienverbilligung ergänzend von einer zusätzlichen Einnahme. Einzelne Kantone haben bereits die Initiative ergriffen und machen Druck auf den Bund, der die bestehende Regelung dementsprechend vielleicht bald aufheben könnte. Zur Diskussion über die aktuelle Regelung im Parlament dürfte es in naher Zukunft kommen, der Rat hat bereits eine Abänderung der Regelung vorerst unwahrscheinlich gemacht und somit eine entsprechende Motion abgelehnt.



Profitieren Sie auch ohne Prämienverbilligung von günstigeren Beiträgen

Aktuell werden weitere politische Vorhaben behandelt, die in Anbetracht der obigen Regelung ungewöhnlich erscheinen. So könnte eine Erhöhung der Ergänzungsleistungen zu Lasten der individuellen Prämienverbilligung bald schon beschlossen werden, die unter den neuen Zahlen in ein anderes Licht rücken. Unabhängig von politischen Entscheidungen sollte sich jeder Versicherte mit seiner Krankenkasse auseinandersetzen und über eine Absenkung des laufenden Beitrags nachdenken – ob mit oder ohne Zuschüsse. Dies kann beispielsweise durch den Wechsel des Krankenversicherers erfolgen, ohne dass Leistungseinbussen in Kauf genommen werden müssen. Gerade wer keine Förderung durch Kanton oder Staat erhält, wird hiervon erheblich profitieren.

 

Bild oben links: © Casper1774 Studio – shutterstock.com

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