Es ist soweit – Weihnachten steht vor der Tür. Wie jedes Jahr heisst es nun, die passenden Geschenke zu finden. Viele vergleichen vor dem Fest gemütlich von der heimischen Couch aus im Internet Preise und Produkte und lassen sich die Ware dann bequem nach Hause liefern.
Weihnachtszeit ist Shoppingzeit. (Bild: © petrunjela – Shutterstock.com)
Dass beim Online-Shopping sensible Daten wie Kreditkarten-Nummern abgefangen werden können, gerät dabei häufig in Vergessenheit – nicht nur in der oft hektischen Vorweihnachtszeit. Wer die folgenden Tipps beherzigt, kann unbesorgt im Netz shoppen.
In diesem Jahr hat der Onlinehandel im Vergleich zum Einzelhandel wieder die Nase vorn: Das zeigt eine Onlineumfrage des E-Commerce-Report Schweiz. Weil es oft günstiger und schneller geht, bestellen immer mehr Menschen auch ihre Weihnachtsgeschenke per Mausklick. Die Einkäufe im Netz können jedoch Gefahren bergen – vor allem, wenn man sich mit mobilen Endgeräten wie Tablets und Smartphones auf Shopping-Tour begibt.
Die Statistik zeigt die Ergebnisse einer Umfrage unter Verbrauchern in der Schweiz zu Vorteilen von Weihnachtseinkäufen im Internet aus dem Jahr 2015. (Quelle: Statista)
Datenschutz
Bei Online-Einkäufen gilt es zunächst, das verschlüsselte Webprotokoll im Auge zu behalten – Anstelle von "http" sollte die Internetadresse stets mit "https" beginnen. In der unteren Browserleiste muss zudem ein kleines Schlosssymbol auftauchen. Wer nicht darauf achtet, kann von Hacker-Attacken und Phishing-Versuchen betroffen sein. Dabei versuchen Kriminelle über gefälschte Internetseiten an persönliche Daten zu gelangen.
In diesem Zusammenhang sollte es selbstverständlich sein, sichere Passwörter zu wählen und diese niemals an Dritte weiterzugeben. Ideal ist eine Länge von mindestens acht Zeichen, am besten eine Kombination aus Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen. Vor allem für Android-Nutzer ist auch ein Virenschutz in Form einer App empfehlenswert. Denn Antiviren-Software entdeckt nicht nur gefälschte Webseiten; sie kann auch die Datenübertragung verschlüsseln.
Die Statistik zeigt die Ergebnisse einer Umfrage zur E-Commerce-Entwicklung im Weihnachtsgeschäft in der Schweiz 2015 im Vergleich zu 2014. (Quelle: Statista)
Anbieter
Grundsätzlich haften Online-Plattformen wie eBay, ricardoshops.ch & Co nur in Ausnahmefällen oder gar nicht, falls Daten abgefangen werden oder ein Artikel nicht geliefert wird. Ebay bspw. bietet für Kunden aus der Schweiz zwar einen Käuferschutz an – allerdings nur für diejenigen, die PayPal nutzen.
Bei dem Schweizer Online-Aktionshaus ricardoshops.ch geht der Käuferschutz lediglich bis 250 Franken. Sind Angaben zum Verkäufer nur schwer oder gar nicht auffindbar, ist daher Vorsicht geboten. Liegt der Firmensitz in der Schweiz oder in den Nachbarländern? Ist der Name des Geschäftsführers angegeben? Ist die Handelsregisternummer verzeichnet? Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollten auf der Seite leicht zugänglich sein.
Wenn nur eine Firma, aber kein Name oder nur eine Postfachanschrift genannt wird, sollte man skeptisch werden und den Verkäufer entweder vor Vertragsabschluss kontaktieren oder von einem Kauf Abstand nehmen. Das gilt auch für Händler, die kein Impressum auf ihrer Webseite haben.
Zahlungsart
Nicht nur bei hochwertigen Geschenken ist im Vergleich zu Bestellungen per Vorkasse oder Kreditkarte eine Bezahlung über Verfahren wie Paypal oder die Paysafecard von Vorteil. Die Paysafecard bietet noch einen zusätzlichen Vorteil: Sie lässt sich wie eine Prepaid-Karte mit einem frei wählbaren Betrag aufladen. So bleibt der Käufer anonym und muss keine Konto- oder Kreditkartendaten angeben. Der Betrag wird direkt von der Karte, die auf Wunsch mit einem Passwort abgesichert werden kann, abgebucht. Auf diese Weise entgeht man der Gefahr, dass vertrauliche Daten von Internetkriminellen abgefangen werden.
Preisangaben
Bei sämtlichen Preisen sollte man darauf achten, dass die Mehrwertsteuer enthalten ist und welche Versandkosten im Detail entstehen. Manche Shops locken mit Rabatten und besonders günstigen Angeboten, treiben dafür jedoch die Gesamtsumme der Bestellung bspw. über die Lieferkosten in die Höhe. Werden die Versandkosten nicht genannt oder ist deren Berechnung unklar, können Käufer böse überrascht werden – erst recht, wenn das Weihnachtsgeschenk direkt an den Beschenkten geliefert werden soll und dieser im Zweifelsfall selbst dafür aufkommen muss.
Lieferzeit
"Die Lieferfristen sind unverbindlich": Wird die angegebene Lieferzeit durch eine solche Aussage im Kleingedruckten relativiert, sollte man misstrauisch werden. Schliesslich soll ein Geschenk nicht erst nach Weihnachten ankommen. Zudem widersprechen solche vagen Angaben den rechtlichen Vorgaben, wonach längere Lieferzeiten direkt beim Produkt genannt werden müssen. In den meisten Fällen nehmen die Päckchen aber einen Weg über drei Paketzentren auf sich, sodass sie schon innerhalb von 20 Stunden beim Empfänger sein können.
Garantie
Insbesondere bei hochpreisigen Geschenken sollte man sicher gehen, dass der Verkäufer eine Garantie gewährt. Der Verkäufer kann selbige nämlich ausschliessen. So muss er nur bei absichtlicher Täuschung haften. Ist nichts anderes vereinbart, beträgt die Garantie zwölf Monate. Empfehlenswert sind Shops, die mit dem Trusted Shops Gütesiegel ausgezeichnet sind und einen zuverlässigen Käuferschutz bieten: Nach Abschluss der Bestellung ist man gegen den Verlust der Kaufpreiszahlung abgesichert, wenn das bereits bezahlte Produkt nicht ausgeliefert wird oder man Gebrauch von seinem Rückgaberecht macht – unabhängig von der Zahlungsart.
Rückgabe- und Widerrufsrecht
Wer im Internet etwas kauft, hat in der Schweiz kein generelles Widerrufsrecht – im Gegensatz zu EU-Mitgliedsstaaten. Erst im Juni hat der Ständerat eine entsprechende Regelung abgelehnt. Kundenfreundliche Händler räumen ihren Kunden jedoch oft von sich aus ein 14-tägiges Rückgaberecht ein.
Vorsicht ist geboten, wenn ein Händler versucht, dieses Recht einzuschränken, indem er z. B. nur originalverpackte Ware zurücknimmt oder reduzierte Produkte von der Rückgabe ausschliesst – in diesem Fall bleibt man auf den Kosten sitzen, wenn das Geschenk nicht zusagt. Auch bei seriösen Onlineshops kommt es zudem vor, dass eine Rücksendung nicht ankommt. In diesem Fall kann der Verkäufer sich weigern, den Betrag zu erstatten. Das lässt sich verhindern, indem man den Einlieferungsbeleg des Paketdienstes aufbewahrt.
Bild oben links: Elena Kharichkina – Shutterstock.com