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Mittwoch, 22. April 2015 19:01

Behördengänge nach dem Umzug erledigen – von Anmeldung bis Nachsendeauftrag

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Ist der Umzug vollbracht, müssen nicht nur Möbel aufgestellt und Kisten ausgepackt werden, auch etliche Behördengänge stehen auf der To-do-Liste. Adressänderungen bei Versicherungen und anderen Institutionen sind ebenso erforderlich wie die Beantragung eines Nachsendeantrages bei der Post.


Nach dem Umzug stehen etliche Behördengänge auf der To-do-Liste. (Bild: © jdwfoto – shutterstock.com)


Neuen Wohnsitz anmelden

Die Anmeldung bei Umzug ist in der Verordnung über das Einwohnermeldewesen geregelt. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Wohnungswechsel müssen Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. In der Regel müssen Sie zu diesem Termin persönlich erscheinen. Neben dem Familienbüchlein oder dem Familienausweis und einem gültigen Ausweis ist der Heimatschein, der Ihnen bei Abmeldung von der alten Gemeinde ausgehändigt wird, vorzulegen. Der Heimatschein wird für Einzelpersonen oder Paare ausgestellt.

Der Heimatschein wird bei der jeweiligen Wohngemeinde hinterlegt. Als Nachweis erhalten Sie bei der Abgabe einen Schriftenempfangsschein. Diesen müssen Sie vorlegen, damit Ihnen der Heimatschein bei Ihrer alten Gemeinde ausgehändigt wird.

Wer in seinem Geburtsort wohnt, verfügt über keinen Heimatschein und keinen Schriftenempfangsschein. Wollen Sie aus Ihrem Heimatort wegziehen, beantragen Sie den Heimatschein beim zuständigen Zivilstandsamt.

Gerade bei einem Umzug kann einmal etwas verloren gehen: Haben Sie den Schriftenempfangsschein verloren, können Sie bei der Einwohnerkontrolle gegen Zahlung einer Gebühr ein Duplikat bestellen. Die Bestellung müssen Sie in der Regel nicht persönlich vornehmen, eine E-Mail oder ein Anruf reichen aus.

Bei einigen Gemeinden haben Sie die Möglichkeit, sich zunächst online provisorisch anzumelden. Die notwendigen Unterlagen sind in diesem Fall per Post an die zuständige Gemeinde einzuschicken, so müssen Sie nicht persönlich erscheinen. Nach Eingang der Unterlagen stellt die Behörde den Schriftenempfangsschein aus und sendet Ihnen den Beleg zu.

Innerhalb von acht Tagen nach Ihrem Umzug müssen Sie dem zuständigen Sektionschef Ihr Dienstbüchlein vorlegen. Die Zivilschutzstelle muss ebenfalls innerhalb von acht Tagen unter Vorlage des Zivilschutzbüchleins informiert werden. Alternativ können Sie die Büchlein einsenden.

Vierbeiner nicht vergessen!

Haben Sie einen Hund, der mit in die neue Wohnung zieht, muss er eindeutig und fälschungssicher bei ANIS registriert sein und über einen entsprechenden Mikrochip verfügen. Zusammen mit Ihrer Anmeldung bei der Gemeinde melden Sie auch Ihren Vierbeiner an. In der Regel erhalten Sie direkt bei der Anmeldung Informationen über die Hundesteuer.

Ummeldung des Kraftfahrzeugs

Für die Umschreibung Ihres Führerausweises beim Strassenverkehrsamt haben Sie 14 Tage Zeit. Bei einem Umzug in einen anderen Kanton werden beim Strassenverkehrsamt die Kontrollschilder ausgetauscht. Ziehen Sie innerhalb Ihres Kantons um, behalten Sie die bisherigen Kontrollschilder, müssen Ihre Adresse jedoch trotzdem ändern lassen. Denken Sie für die Ummeldung Ihres Fahrzeugs an die Vorlage eines aktuellen Versicherungsnachweises. Diesen können Sie bei Ihrer zuständigen Versicherung beantragen.

Anmeldung bei der neuen Schule

Zusammen mit dem Umzug steht für die Kinder ein Schulwechsel an. Wenn möglich, sollten Sie Ihren Umzug so planen, dass Ihre Kinder nicht mitten im Schuljahr wechseln müssen, sondern erst zum Schuljahreswechsel auf die neue Schule gehen. Nehmen Sie Kontakt zur bisherigen Schule auf, üblicherweise werden Sie von dort in die neue Schulgemeinde überwiesen.



Was sonst noch zu tun ist

Doch nicht nur Behördengänge stehen auf dem Programm: Bei der Billag müssen Sie ebenfalls Ihre neue Anschrift bekannt geben. Dies ist einfach online auf der Internetpräsenz der Billag möglich. Wer zum ersten Mal eine eigene Wohnung bezieht und Radio oder Fernsehen empfängt, muss sich bei der Billag anmelden.

Um die Ummeldung Ihres Telefonanschlusses sollten Sie sich bereits vor dem Umzugstag bemühen, damit der Festnetzanschluss pünktlich in der neuen Wohnung zur Verfügung steht. Die genauen Bedingungen erfahren Sie bei Ihrem jeweiligen Telefonanbieter.

Informieren Sie das Elektrizitätswerk über Ihren Umzug. Denken Sie beim Auszug aus der alten Wohnung daran, gemeinsam mit dem Vermieter die aktuellen Zählerstände zu notieren. In der Regel können Sie die Übermittlung der Zählerstände und die Anmeldung direkt online im Internet vornehmen.

Zudem benötigen Banken, Kreditkartenunternehmen und Versicherungen Ihre neue Anschrift. Wenn sich die Grösse Ihrer Wohnung verändert hat, sollten Sie die neue Wohnungsgrösse bei Ihrer Hausratversicherung bekannt geben, damit passender Versicherungsschutz besteht. Haben Sie Zeitungen oder Zeitschriften abonniert, die Ihnen nach Hause geschickt werden, informieren Sie den Verlag ebenfalls über Ihre neue Anschrift. Bei der Post erhalten Sie spezielle Adressänderungskarten, mit denen die Mitteilung der neuen Anschrift ganz einfach möglich ist.

Nachsendeantrag – damit nichts verloren geht

Sicherheitshalber können Sie bei der Post einen Nachsendeantrag stellen, auf diese Weise geht keine Post verloren und keine Adressänderung wird vergessen. Den Antrag können Sie direkt am Schalter der Post stellen – oder ganz bequem im Internet beauftragen. Nach Angaben der Post fallen für die Erteilung des Nachsendeantrages am Schalter 42 Franken Gebühren an. Günstiger wird es, wenn Sie den Antrag online stellen, dann berechnet die Post eine Pauschale von 30 Franken. Die Post leitet an Ihre alte Anschrift adressierte Schreiben ein Jahr lang an Ihre neue Adresse weiter.

Informieren Sie Ihre Krankenversicherung über Ihren neuen Wohnort. Eventuell kann im Zusammenhang mit dem Umzug eine Änderung der Prämie erforderlich werden. Idealerweise informieren Sie sich bereits vor dem Umzug über die Konditionen.

 

Bild oben links: © Gajus – shutterstock.com

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