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Donnerstag, 16. April 2015 17:52

Aufstellen von Halteverbotsschildern beim Umzug – das sollte man wissen

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Bei einem Umzug sollte dieser Fall nicht eintreten: Sie kommen mit dem riesigen Umzugswagen am neuen Haus an und die Strasse ist komplett zugeparkt, für den Lkw gibt es keinen Parkplatz mehr. Nun ist guter Rat teuer!


Wer sich vor dem Umzug rechtzeitig um eine Halteverbotszone am Umzugstag bemüht, hat deutlich weniger Stress! (Bild: © O.M. – shutterstock.com)


Natürlich wollen Sie sowohl beim Einladen in der alten Wohnung als auch beim Ausladen am neuen Domizil direkt vor der Tür parkieren, damit Möbel und Kisten nicht allzu weit getragen werden müssen. Damit der Parkplatz vor der Tür tatsächlich frei ist, empfiehlt sich das Aufstellen von Halteverbotsschildern.

Zügelfirma hilft bei der Abwicklung

Besonders einfach ist die Situation, wenn Sie mit einem Umzugsunternehmen umziehen. Dann kümmert sich die Firma um die Beantragung und Aufstellung der erforderlichen Signale. Sie übernimmt auch den Abtransport der Schilder nach Beendigung des Umzugs – einfacher geht es nicht! Am besten teilen Sie der Umzugsfirma direkt bei Beauftragung mit, dass Schilder notwendig sind. In der Regel unterbreiten Ihnen die Fachleute eine entsprechende Offerte. Oftmals sind die Kosten für die Schilder bereits in der Kalkulation des Zügelunternehmens enthalten. Etwas komplizierter wird es, wenn Sie sich selbst um das Aufstellen der Halteverbotsschilder kümmern.

Umziehen in Zürich

Die Bewilligung erhalten Sie bei der zuständigen Gemeinde. In Zürich sorgt die Stadtpolizei für die Absperrung der gewünschten Zone. Informationen der Stadt Zürich zufolge müssen die Reservierungen für Blaue Zonen mindestens fünf Tage vor dem Termin vorliegen, in der Weissen Zone ist die Reservierung bis zu 24 Stunden vor dem Termin ausreichend. Wollen Sie in Zürich ein Parkverbot beantragen, können Sie per Fax, telefonisch oder persönlich bei der Regional- oder Quartierwache die Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Fristen sind notwendig, damit die Signalzeichen rechtzeitig aufgestellt werden können.

Die Anzahl der aufzustellenden Schilder ist von der Länge der abgesperrten Zone abhängig. Bei einem Parkverbot bis zu 12 Metern sind 2 Schilder aufzustellen, bei 18 Metern benötigen Sie 3 Schilder, bei 24 Metern 4 Schilder. Die Kosten belaufen sich nach Angaben der Stadtverwaltung in der Blauen Zone auf 81 Franken täglich, dazu kommen 15 Franken pro abgesperrtem Parkfeld.

Umzüge in Bern

In Bern erhalten Sie die notwendigen Schilder und die Genehmigung über die Kantonspolizei. Hier gilt eine Frist von 48 Stunden vor dem geplanten Umzugstermin. In Bern müssen Sie die Schilder selbst anbringen, die Kosten dafür belaufen sich in der Schweizer Hauptstadt auf rund 100 Franken.

Bestimmungen in Basel

Wollen Sie in Basel umziehen, gibt es die Schilder ebenfalls bei der Kantonspolizei. Pro Schild und Tag zahlen Sie eine Gebühr von fünf Franken. Zudem müssen Sie für die Schilder eine Sicherheit von 20 Franken hinterlegen. Auch hier gilt eine Frist von 48 Stunden vor dem Zügeltermin.

Wenn Sie in einer Fussgängerzone wohnen, ist das Parkieren hier grundsätzlich verboten. In der Regel gestatten die Gemeinden jedoch das kurzfristige Abstellen zwecks Güterumschlags. Ist eine Wohnung in einer Fussgängerzone vom Zügeln betroffen, sollten Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle um eine Ausnahmegenehmigung bemühen.

Was tun, wenn das Halteverbot missachtet wird?

Parkieren trotz des Halteverbots Fahrzeuge im abgesperrten Bereich, haben Sie die Möglichkeit, eine Patrouille anzufordern, die für das Abschleppen der Wagen sorgt. Damit mit den neuen Nachbarn nicht gleich der erste Ärger vorprogrammiert ist, sollten Sie zunächst versuchen, in Erfahrung zu bringen, wem das betreffende Fahrzeug gehört. Eventuell können Sie auf diese Weise das Abschleppen vermeiden.

Abgeschleppt wird auch, wenn sich der Fahrzeughalter im Urlaub befindet und von den Schildern keine Kenntnis haben konnte. Während der Abwesenheit sollte ein Bekannter gebeten werden, auf den Wagen zu achten und ihn gegebenenfalls umzuparken.

Auf eigene Markierungen verzichten

Auch wenn es verlockend erscheint: Verzichten Sie darauf, den Parkbereich mit Bändern, Kisten oder Möbelstücken selbst abzusperren. Dabei handelt es sich um einen Eingriff in die Strassenverkehrsordnung, das eigenmächtige Aufstellen ist verboten! Zudem haben Sie in diesen Fällen keine Möglichkeit, Ihren Anspruch auf den reservierten Parkplatz durchzusetzen. Reissen andere Autofahrer Ihre Markierungen einfach ab, können Sie das Parkverbot gesetzlich nicht erzwingen.



Erforderliche Länge der Parkzone

Wer selbst Halteverbotsschilder aufstellt, muss wissen, wie lang die entsprechende Zone sein muss. Bedenken Sie, dass Sie nicht nur die reine Länge des Umzugswagens benötigen, sondern rund drei bis fünf Meter für das Be- und Entladen frei bleiben sollten.

Handelt es sich um den Umzug eines Single-Haushalts, reichen in der Regel bis zu fünf Meter für einen kleineren Umzugswagen. Wer mit zwei Personen und einem Wagen in der Grösse eines Mercedes-Benz Sprinters 313 umzieht, sollte etwa sieben Meter Platz einkalkulieren. Mit einem grossen Umzugswagen benötigen Sie etwa acht Meter Platz. Zu den genannten Längen kommt der genannte Platzbedarf zum Be- und Entladen.

Handelt es sich um einen besonders grossen Umzug, kann es sein, dass das Zügelunternehmen zusätzlich zum Lkw einen Anhänger nutzt. Kalkulieren Sie für diesen ebenfalls ausreichend Stellfläche ein!

Wohnen Sie in einer grösseren Wohnanlage, die mit einem Parkplatz für die Bewohner ausgestattet ist, müssen Sie bei einem Umzug eventuell keine Schilder aufstellen: Bitten Sie den Hauswart um Hilfe, in vielen Fällen kann dieser einen bestimmten Parkraum für Sie freihalten!

 

Bild oben links: © bikeriderlondon – shutterstock.com

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