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Mittwoch, 14. September 2011 16:52

Neues Rundfunkgebühren-Modell: Alle sollen zahlen!

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Neues Rundfunkgebühren-Modell: Alle sollen zahlen! Egal ob du ein Radio- bzw. Fernsehgerät besitzt oder nicht – Rundfunkgebühren musst du künftig so oder so zahlen. In der Schweiz ist der Wechsel vom alten Gebührenmodell hin zur pauschalen Haushaltsabgabe im Grundsatz bereits von National- und Ständerat beschlossen. In Deutschland kommt der Systemwechsel laut Beschluss der Ministerpräsidenten ab 2013.

Der Bundesrat ist damit beauftragt, ein neues System für die Einziehung der Empfangsgebühren zu erarbeiten. Ausnahmen soll es lediglich für kleine Betriebe und finanziell Schwache geben. So sprach sich der Nationalrat am Dienstag mit 111 gegen 52 Stimmen für den Vorschlag des Ständerats aus, kleine Firmen von der Gebührenpflicht auszunehmen. Der Bundesrat erklärte sich mit der Ausnahme einverstanden.

Politiker feiern Systemwechsel

Kritik kommt nur von der Minderheit der SVP, die jedoch gleich zwei Schlappen einstecken musste. SVP-Frau Natalie Rickli scheiterte mit einer von 140.000 Unterstützern getragenen Petition, die Abgaben zugunsten der SRG von heute 462 Franken jährlich auf nur noch 200 Franken zusammenzustreichen. Eine Mehrheit des Nationalrats verwarf ausserdem ihre Initiative, mit der sie das Fernsehen über Computer oder Handys gebührenfrei machen wollte.

Politiker feiern den Systemwechsel als ‘Meilenstein der Rundfunkpolitik’, mit dem das alte Gebührenmodell – nämlich Zahlen nur beim tatsächlichen Besitz eines Radio- oder Fernsehgeräts (= Gerätegebühr) – ans digitale Zeitalter angepasst werde. “Das heutige System muss geändert werden. Radio und TV können auch auf Computer und Handy empfangen werden”, stellte Bundesrätin Doris Leuthard fest.

TV-Gebühr für alle ist faktisch eine Steuer

Kommentar: Dem Jubel der Politiker über die neuen Zwangsgebühren kann ich mich nicht anschliessen. All diejenigen, die im neuen System die faktische Einführung einer neuen Steuer sehen, liegen richtig. Denn was ist eine Steuer im Gegensatz zu einer Abgabe? Es ist eine Geldleistung “ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung”, während Abgaben (z. B. Abfallgebühren) “aufgabenbezogen und zweckgebunden” sein müssen. Dem Wesen der Steuern entspricht es, dass jeder Steuerzahler auch solche öffentliche Einrichtungen mitfinanziert, die er gar nicht nutzt. Dieses Prinzip wird nun auf die Rundfunkgebühren übertragen: Auch dann, wenn ein Bürger den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nutzen will und daher auf ein Radio oder Fernsehgerät verzichtet, wird er zu dessen Finanzierung gezwungen.

Bestraft werden mit dem neuen Gebührenmodell vor allem kritische Medienkonsumenten, die ganz bewusst auf Fernseher oder Radio verzichten, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur allzu oft qualitativ mangelhaft, wenig informativ, journalistisch oberflächlich und einseitig ist (von der mangelnden Qualität der Privatsender ganz zu schweigen). Einem Bürger, der sich stattdessen lieber im Internet informieren will, wird unterstellt, dass er nichts Besseres zu tun habe, als sich im Netz öffentlich-rechtliche Sendungen anzuschauen bzw. anzuhören. Als ob es nicht Millionen weiterer Informationsquellen im Netz gäbe und zudem viel bessere!

Fazit: Die neuen Zwangsgebühren sollten redlicherweise „Internetsteuer“ heissen. Politiker sollen den Bürgern erklären, warum sie die Einführung einer solchen Steuer befürworten, dann stünde die Debatte zumindest auf ehrlicher Grundlage!

Weiterlesen http://newsbloggers.ch/2011/09/14/neues-rundfunkgebuhren-modell-alle-sollen-zahlen/

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